AGB – Anpfiff ins Leben

(Stand: 17.07.2023)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Anpfiff ins Leben e.V. und Anpfiff ins Leben Fußballschule e.V. (nachfolgend „Anpfiff ins Leben“) und deren Vertragspartner und regeln die Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien.


1. Anmeldung

(1) Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.

(2) Nach Einreichen der Anmeldung erhalten Sie von Anpfiff ins Leben eine Anmeldebestätigung per e- Mail oder per Post. Mit dieser Anmeldebestätigung ist der Teilnehmer verbindlich angemeldet.

2. Kursgebühr

(1) Die Kursgebühr ist bei Kursbeginn fällig. Durch Barzahlung am ersten Tag oder durch Bankeinzug.

(2) Erfolgt keine Abmeldung bis 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung, bleiben Sie auch bei Nichtteilnahme zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet. Die Abmeldung hat in Textform oder telefonisch zu erfolgen.

3. Krankheit/Unfall

(1) Mit der Anmeldung erklären Sie, dass der Teilnehmer körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist. Darüber hinaus erkennen Sie an, dass Anpfiff ins Leben ohne anderslautenden Hinweis im Rahmen der Anmeldung davon ausgeht, dass der Teilnehmer an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Sie sind zum Zwecke des Schutzes der Gesundheit der übrigen Teilnehmer verpflichtet, Anpfiff ins Leben über sämtliche Ihnen bekannte beim Teilnehmer vorliegende ansteckende Krankheiten zu informieren. Eine Informationspflicht besteht darüber hinaus auch bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z.B. Allergien oder Hitzeempfindlichkeit.

(2) Mit der Anmeldung gestatten Sie, dass der Teilnehmer bei kleinen Verletzungen von den Betreuern versorgt wird. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektionen/ Wundsalbe, Insektenstiche/Brandsalbe.

4. Haftung und Versicherung

(1) Für witterungsbedingte oder durch sonstige Fälle höherer Gewalt bedingte Ausfälle der angeboten Leistungen wird keine Haftung übernommen.

(2) Wir haften außerdem nur für solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Versicherungsschutz für Reisegepäck und gegen Diebstahl besteht nicht. Die Mitnahme von Wertgegenständen wie z.B. Handys, Fotoapparat, Videokamera, Schmuck u. ä. erfolgt auf eigene Gefahr. Für das Taschengeld kann keine Haftung übernommen werden. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, das Taschengeld beim Betreuer in Verwahrung zu geben. Ein angemessener Versicherungsschutz ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers während der gesamten Kursdauer oder Übungseinheit. Verletzungen sowie der Weg zum / vom Veranstaltungsort sind durch die jeweiligen privaten Versicherungen abzusichern. Für Schäden, die Teilnehmer verursachen, ist die eigene Privathaftpflicht zuständig, Eine Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung von Anpfiff ins Leben kommt nur in Betracht, falls eine eigene Haftpflichtversicherung nicht besteht.

4.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung für Kraftfahrzeuginsassen


Mein Kind fährt mit einem Vereinsfahrzeug auf eigene Gefahr mit und verzichtet - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - gegenüber Fahrer und Halter des Kraftfahrzeugs auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Die Beschränkung bezieht sich nicht auf die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sofern der Unfall vom Fahrer verursacht wurde.

Ist bei einem Unfall neben dem Fahrer und Halter des Kraftfahrzeugs ein Dritter schadenersatzpflichtig, so beschränkt der Mitfahrer seine Schadenersatzforderung gegen den Dritten auf den Teilbetrag, der dem Maß der Mithaftung des Dritten entspricht. Bei Erhebung einer Nebenklage verzichtet der Mitfahrer gegenüber Fahrer und Halter auf die Erstattung von Nebenklagekosten, falls diese nicht durch eine Rechtsschutzversicherung zu übernehmen sind.


5. Pflichten und Obliegenheiten des / der Erziehungsberechtigten

Es obliegt Ihnen, den Teilnehmer anzuweisen, dass den Anordnungen unserer Verantwortlichen unbedingt Folge zu leisten ist. Bei wiederholter Missachtung der Anordnungen der Verantwortlichen kann der Teilnehmer von der Veranstaltung verwiesen werden.

6. Weitere Vereinbarungen

(1)Während der Veranstaltung können durch Anpfiff ins Leben oder von diesem beauftragten Dritten Bild- oder Filmaufnahmen der Teilnehmer angefertigt werden. Die Aufnahmen dienen hauptsächlich zur Veröffentlichung im Internet und Printprodukten des Vereins zur namentlichen und bildlichen Darstellung des Vereins und aus Marketingzwecken (Messebesuche, Schulungen, Ausschreibungen etc.). Daneben können die Aufnahmen durch Sponsoren des Vereins oder der Veranstaltung sowie durch externe Dritte, die einen Workshop im Rahmen einer von Anpfiff ins Leben initiierten Veranstaltung durchführen, zu den zuvor genannten Zwecken verwendet werden. Mit der Anmeldung zu einem Kurs erklären Sie und der Teilnehmer, dass Anpfiff ins Leben hierzu honorarfrei berechtigt ist.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, nach Vertragsabschluss Änderungen im Programm vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind. Wir werden Sie von solchen Änderungen selbstverständlich unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Datenschutzhinweis

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung, zur Wahrung unserer berechtigten Interessen und aufgrund Ihrer Einwilligung. Weitere Informationen hierzu finden sie auf unserem Informationsblatt „Informationen gemäß Art. 13 und Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“.


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